Qualifikationsrennen
Zitat aus Satzung und Ordnungen des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT)
Quelle: https://www.hvtonline.de/staticpdf/HVT_Satzung_010719.pdf
ยง 51 - Qualifikationsrennen

1. Jedes Pferd, das an Leistungsprüfungen teilnehmen soll, muss sich hierfür qualifiziert haben.

2. Qualifiziert ist ein Pferd, wenn es

a) zweijährig über eine Mindestdistanz von 1600 m eine Kilometerzeit von mindestens 1:25,0

b) dreijährig oder älter über eine Mindestdistanz von 1.900 m eine Kilometerzeit von mindestens 1:25,0

erreicht hat.

3. Eingeführte Pferde sind qualifiziert, wenn in ihrem Ausfuhrschein eine entsprechende Kilometerzeit über die entsprechende Mindestdistanz bestätigt ist. Eingeführte Pferde, die eine entsprechende Kilometerzeit im Ausfuhrschein nicht vorweisen, müssen sich gem. Abs. 2 qualifizieren.

4. Jedes Pferd, das innerhalb von 6 Monaten vor dem Tag der Starterangabe nicht an Rennen teilgenommen hat oder viermal in Folge wegen unvorschriftsmäßiger Gangart disqualifiziert oder angehalten wurde, muss sich erneut qualifizieren ('Wiederqualifikation' ).

5. Eine freiwillige Teilnahme an Qualifikationsrennen ist gegen eine Gebühr zu Gunsten des Rennveranstalters möglich.

6. entfällt

7. Ein Pferd, das in einem Qualifikationsrennen auf den ersten 500m wegen Galoppierens disqualifiziert wird, kann während der gleichen Rennveranstaltung an einem zweiten Qualifikationsrennen teilnehmen, wenn nach Ansicht der Rennleitung tierschützerische Belange nicht entgegenstehen.